Neuer Masterplan: Gratistests bis Ende Oktober
Die Mitte September kommunizierten ?nderungen zum Masterplan wurden in einen neuen Masterplan ¨¹berf¨¹hrt, der zudem die Weiterf¨¹hrung der Testzentren an der ETH Z¨¹rich bis Ende Oktober vorsieht und die ?bernahme der Kosten, die vom Bund nicht getragen werden.
Die Schulleitung der ETH Z¨¹rich hat beschlossen, die beiden Zentren f¨¹r Antigentests im Hauptgeb?ude und auf dem H?nggerberg bis mindestens Ende Oktober weiterzuf¨¹hren. Die Kosten, die f¨¹r die Tests anfallen, werden von der ETH Z¨¹rich bis Ende Oktober ¨¹bernommen, sofern sie nicht vom Bund getragen werden. Auch f¨¹r Testkosten von ETH-Angeh?rigen ausserhalb Z¨¹richs, darunter Basel und Lugano, kommt die ETH bis Ende Oktober auf.
Subsidi?re Kosten¨¹bernahme f¨¹r Tests
Der Bund hat letzten Freitag angek¨¹ndigt, die Kosten f¨¹r Antigen-Schnelltests nur noch bis 10. Oktober zu ¨¹bernehmen, beziehungsweise bis Ende November f¨¹r Personen, die eine erste Impfung erhalten haben. Dar¨¹ber hinaus k?nnen sich nur noch Personen weiterhin gratis testen lassen, die eine Impfunvertr?glichkeit haben und diese ?rztlich bescheinigen lassen. Nicht betroffen von den neuen Regeln des Bundes ist das CovMass-Programm mit den PCR-Speicheltests. Diese Kosten werden weiterhin ¨¹bernommen.
Der Entscheid zur subsidi?ren ?bernahme der Kosten durch die ETH bis Ende Oktober ist in den neuen Masterplan eingeflossen, zusammen mit den ?nderungen, die bereits am 17. September kommuniziert wurden.
Ablauf Zertifikatskontrollen Lehrveranstaltungen
Im Masterplan ist auch der Ablauf der Zertifikatskontrollen geregelt, die in der ?ffentlichkeit in den letzten Tagen zu reden gab. Denn Studierende und Mitarbeitende, die ¨¹ber kein Covid-Zertifikat bzw. keinen Impf- oder ETH-internen Testnachweis verf¨¹gen, werden f¨¹r die Teilnahme an der Pr?senzlehrveranstaltung nicht zugelassen.
Zentral koordinierte externe Stewards pr¨¹fen systematisch und regelm?ssig das Zertifikat und einen g¨¹ltigen Personalausweis (auch ETH-Karte). Zudem sind die Dozierenden und ihr Team aufgefordert, in kleineren Lehrveranstaltungen und Laborpraktika, wenn immer m?glich die Zertifikate zu pr¨¹fen. Dies gilt insbesondere auch f¨¹r ?bungen, in denen die Hilfsassistierenden aufgerufen sind, die Kontrollen durchzuf¨¹hren. Lehrveranstaltungen, welche nicht auf dem Ó¢»ÊÓéÀÖ stattfinden (Exkursionen, Feldkurse etc.), m¨¹ssen fl?chendeckend durch die Dozierenden oder deren Personal kontrolliert werden.
Die hier geschilderte Art der Durchsetzung der Zertifikatspflicht wurde von der Gesundheitsdirektion des Kantons Z¨¹rich gutgeheissen.
Maskenpflicht und L¨¹ftung mit Frischluft
Neben der Zertifikatspflicht tragen eine generelle Maskenpflicht sowie technische Vorkehrungen zur Sicherheit im Unterricht bei. So laufen s?mtliche L¨¹ftungen in den H?rs?len auf der Maximalstufe und verwenden ausschliesslich Aussenluft.
Weitere Informationen
Aktueller Masterplan auf der ETH-Corona-Webseite
DownloadAktueller Masterplan als Downloadvertical_align_bottom
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